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Welcher Unterschied besteht zwischen einem Geschäftsvisum und einem Touristenvisum für China?
Das Geschäftsvisum (auch: Businessvisum) für China wird in der "Botschaftssprache" als F-Visum bezeichnet, während das
Touristenvisum die Bezeichnung L-Visum trägt. Im Geschäftsvisum ist daher der Buchstabe "F" vermerkt.
Ein solches Geschäftsvisum für die Volksrepublik China wird immer dann benötigt, wenn man
zu geschäftlichen Zwecken nach China einreisen möchte. Ein Geschäftsvisum verursacht bei der Beantragung jedoch höheren Aufwand als ein
Touristenvisum, da zusätzlich zu den üblichen Unterlagen eine Einladung des Geschäftspartners in China (bei
einer Gültigkeit von bis zu 6 Monaten) bzw. eine Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder
von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen (bei einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr) erforderlich ist.
In dem Einladungsschreiben müssen die Visumart (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise) und die
Aufenthaltsdauer (von ... bis ...) angegeben sein.
Tipp:
Wenn Sie sich nur wenige Wochen geschäftlich in der
Volksrepublik China aufhalten, so ist ein Geschäftsvisum nicht unbedingt
nötig. Mit einem Touristenvisum haben Sie bei der Beantragung weniger
Aufwand. Sie dürfen dann allerdings keine Warenmuster bzw. wertvolle
Ausrüstungen mitführen und sich nicht handwerklich o.ä. betätigen. Bei
längeren Aufenthalten oder häufigen Reisen nach China ist ein Geschäftsvisum
aber in jedem Fall besser geeignet, da es bis zu
einem Jahr Gültigkeit besitzen und währenddessen für beliebig
viele Einreisen verwendet werden kann.
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Wo kann ich ein Geschäftsvisum für China beantragen?
Bei der chinesischen Botschaft in Berlin und bei den chinesischen Konsulaten
in Frankfurt am Main, Hamburg und München. Die chinesische Botschaft Berlin und die chinesischen Konsulate nehmen jedoch grundsätzlich
keine Visumanträge per Post an. Sie müssen daher für die Beantragung und auch zur Abholung persönlich dorthin fahren oder einen
zuverlässigen und preiswerten
Visumservice
mit der Beschaffung des Visums beauftragen. Der Visumdienst verfügt auch
über die notwendige Erfahrung hinsichtlich der benötigten Dokumente und
deren Inhalt sowie im Umgang mit dem jeweiligen chinesischen Konsulat oder
der chinesischen Botschaft. Sie können dem Visumdienst alle
Unterlagen per Post senden (z.B. mittels Einwurf-Einschreiben) und erhalten Ihren Pass mit dem Visum
auch per Post (z.B. mittels Übergabe-Einschreiben oder per DHL) wieder zurück.
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Selbermachen oder eine Visum-Agentur beauftragen?
Die Beantwortung dieser Frage fällt sehr leicht: Wenn Sie viel Zeit übrig
haben und in unmittelbarer Nähe der chinesischen Botschaft in Berlin oder
eines der chinesischen Konsulate in Frankfurt, Hamburg oder München wohnen,
dann können Sie die Visum-Beantragung selber vornehmen. In allen anderen
Fällen empfehlen wir die Antragstellung über einen darauf spezialisierten
Visumdienst. Näheres zu den Gründen und den Vorteilen einer
Visum-Beantragung über eine China Visum Agentur finden Sie auf der Website
Vorteile China Visa Agentur.
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Wie finde ich eine geeignete Visum Agentur?
Eine Visaagentur für die Beschaffung Ihres China Visums sollte verschiedenen
Anforderungen gerecht werden: Sie muss einerseits preiswert, aber
andererseits auch sehr zuverlässig arbeiten. Darüberhinaus haben Sie
vielleicht spezielle Anforderungen, weil Ihr Visumproblem besonders schwierig
oder kompliziert ist? Vielleicht benötigen Sie Visa für eine kleine oder
größere Gruppe von Reisenden? Oder Sie brauchen umfangreiche Informationen
für das Stellen Ihres Visum-Antrags? Bei all diesen Fragen hilft Ihnen die
Website Vergleichstest Visum China
weiter, auf der die wichtigsten deutschen Visumservices für China einem
umfassenden Vergleich unter Berücksichtigung verschiedenster
Bewertungskriterien unterzogen werden.
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Wie hoch sind die Kosten für ein Geschäftsvisum?
Details zu den Gebühren für die Ausstellung des Geschäftsvisums
durch die chinesische Botschaft oder eines der chinesischen Konsulate finden
Sie hier: Visum China Kosten
Wenn Sie die Leistungen eines Visumdiensts in Anspruch nehmen, kommen
noch die Servicegebühren von ca. 20,- Euro für den Visumdienst sowie
Versandkosten hinzu.
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Wo kann ich einen Visum Antrag bekommen?
China Visum Antrag
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Welche Unterlagen werden für die Beantragung eines China Geschäftsvisums benötigt?
Für ein Geschäftsvisum sind folgende Unterlagen erforderlich:
a)
China Visumantrag Achten Sie darauf, dass der Antrag
für das China Geschäftsvisum vollständig ausgefüllt
und unterschrieben wird.
b) Reisepass Am Tag nach der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und mit mindestens
einer
leeren Seite für das
Visum China. Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen
mindestens eine Kopie ihrer
Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bzw. Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
c) Passfoto
1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein
d) Bei Geschäftsvisa bis max. 6 Monate: Einladung von Ihrem Geschäftspartner in China
bzw.
d) Bei Geschäftsvisa für ein Jahr: Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien,
Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China
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Ich möchte geschäftlich nach China reisen. Kann ich auch mit einem Touristenvisum
einreisen?
Wenn Sie lediglich Gespräche führen möchten, reicht ein
Touristenvisum. Sie
dürfen dann allerdings keine Warenmuster bzw. wertvolle Ausrüstungen
mitführen und sich nicht handwerklich o.ä. betätigen. Ansonsten benötigen
Sie eine Einladung des Geschäftspartners in China (bei einer Gültigkeit
von bis zu 6 Monaten) bzw. eine Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien,
Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen
(bei einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr).
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Wo finde ich offizielle Informationen zu China Businessvisa?
Auf den folgenden Websites der chinesischen Botschaft in Berlin, des
chinesischen Konsulats in Frankfurt am Main, des chinesischen Konsulats in
Hamburg und des chinesischen Konsulats in München erhalten Sie offizielle
Geschäftsvisa-Informationen:
- Chinesische Botschaft Berlin,
- Chinesisches Konsulat Frankfurt,
- Chinesisches Konsulat Hamburg und
- Chinesisches Konsulat München.
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